Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Spring's Workstation

I. Vertragsabschluss

1.) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Angeboten unsererseits handelt es sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

II. Liefergegenstand

1.) Die Verantwortung für die Auswahl der vom Käufer bestellten Anlagen, Geräte und sonstigen Waren, sowie der vom Käufer bestellten sonstigen Leistungen liegt beim Käufer, soweit nicht ausdrücklich eine Beratung durch die Firma Spring's Workstation vereinbart wurde.

2.) Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, soweit sie schriftlich vereinbart worden sind.

3.) Die Firma Spring's Workstation ist nicht verpflichtet, von ihr gelieferte Waren im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft  mit sonstigen Geräten oder Programmen des Käufers zu verbinden.

4.) Geringfügige Abweichungen von der im Angebot beschriebenen Lieferung oder sonstigen Leistung gelten als genehmigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

III. Gegenleistungen und Zahlung:

1.) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.) Nebenleistungen wie Einbau, Schulung und sonstige Nebenleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart wurde, gesondert berechnet.

3.) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzüge zu leisten.

4.) Gerät der Käufer in Verzug, werden vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt, mindestens jedoch  9% pro Jahr. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Firma Spring's Workstation sämtliche Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zurückhalten.

5.) Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, insbesondere bei Zahlungsverzug und Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen, ist die Firma Spring's Workstation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Vorleistungen bzw. Sicherheiten zu verlangen.

6.) Mit einer Gegenforderung darf der Käufer nur aufrechnen, soweit diese vom der Firma Spring's Workstation schriftlich anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es sich beim Käufer um einen Kaufmann handelt.

IV. Lieferzeit

1.) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma Spring's Workstation steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma Spring's Workstations durch Zulieferanten und Hersteller.

Im Falle der Vereinbarung einer Lieferfrist verlängert sich diese bei höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände z.B. Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen, um eine angemessene Zeit, soweit wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch diese Umstände behindert sind.

Wird die Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich, sind wir von der Pflicht zur Lieferung frei.

In anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.

V. Auftragsstornierung

1.) Storniert ein Kunde den Auftrag, ist die Firma Spring's Workstation berechtigt, als Schadenersatz entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

VI. Gewährleistung

1.) Die gesetzlich geregelte Gewährleistungsdauer beträgt 6 Monate. Es erfolgt nur eine Wiederherstellung der Systeme, wie zum Zeitpunkt der Auslieferung. Weiterführende Systemanpassungen und Installationen werden nach Aufwand, gemäß unserer zum Zeitpunkt der Reparatur gültigen Preisliste, gesondert in Rechnung gestellt.

2.) Die Gewährleistung erlischt, wenn Geräte durch Dritte geöffnet werden. Wir verweisen hier insbesondere auf die Lizenz- und Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.

3.) Bei Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir wahlweise berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. 

4.) Der Käufer ist erst bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung, Wandlung oder Schadenersatz gegen Nichterfüllung geltend zu machen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.

5.) Sollte ein Hersteller eine längere Gewährleistungsdauer (Herstellergarantie) zugestehen, so werden die anfallenden Zusatzleistungen nach Ablauf der 6 monatigen Gewährleistung wie z.B. Arbeitszeit für Reparatur, Versandaufwand, Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit wie bei Auslieferung etc., gesondert gemäß unserer gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

6.) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es unterlassen hat, offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung.

2.) Vor Eigentumsübergang ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

3.) Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in diesem Fall die Rechte aus §455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4.) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5.) Der Käufer ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung, z.B. Brand- oder Diebstahlversicherung, unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an uns abzuschließen. 

Wir nehmen diese Abtretung an.

VIII. Schadenersatz

1.) Jegliche Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir verweisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich an die jeweiligen Lizenz- und Garantiebedingungen der Hersteller, die der Kunde mit dem Kauf automatisch anerkennt.

IX. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand.

1.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Spring's Workstation und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung anderer Rechtsordnungen wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.

2.) Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der Firma Spring's Workstations, sowie für die Zahlungen des Käufers ist Ellrich.

3.) Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, so ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden  Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Ellrich

4.) Die Firma Spring's Workstation ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.

X. Geltungsbereich

1.) Sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

2.) Abweichende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, kommen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zur Anwendung.

3.) Sind diese  allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsbeziehung kannte oder kennen musste.

4.) Sind unsere Geschäftsbedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.

XI. Sonstige Vereinbarungen, Salvatorische Klausel

1.) Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2.) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. In einem solchen Falle sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt.

Impressum

Spring's Workstation
Salzstraße 10

99755 Ellrich / Germany

Telefon: 036332/21507

Telefax: 036332/71023

Email: info@springsworkstation.de

Internet: www.springsworkstation.de

Sitz der Firma: Ellrich

Steuer-Nr.:15927601041
UstID-Nr.: DE192822971

Geschäftsführer: Valentin Spring

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Urheberrechte:

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